Die Wochenbettbegleitung

Aufgrund der aktuellen Situation können wir Ihnen Leistungen aus diesem Bereich bis auf Weiteres nicht anbieten. Wir bedauern dies sehr, haben im Moment aber leider keine andere Möglichkeit.

Eigentlich ist es klar: nach der Geburt des Babys ist die Mutter genauso "neugeboren" wir ihr Kind, besonders wenn es die erste Entbindung war.

Aber auch wenn sie bereits "Familienerfahrung" hat und weitere Kinder zu versorgen sind, stellt sich die Frage: Wer "bemuttert" die Mutter?"

Die ersten Wochen nach der Geburt steht jeder Frau die kostenfreie Betreuung durch eine Hebamme zu, doch diese kann ihren Besuch nicht über mehrere Stunden ausdehnen.

Darüber hinaus steht - nach Verschreibung - jeder frisch entbundenen Frau bis zu sechs Tagen nach der Entbindung eine Haushaltshilfe zu, wenn sie direkt nach der Geburt mit ihrem Baby nach Hause geht und dort keine Unterstützung hat.

Bei Mehrlingsgeburten, wenn viele Geschwisterkinder zu betreuen sind oder eine medizinische Indikation vorliegt, kann die Hilfe auch nach einem Krankenhausaufenthalt beantragt werden.

Wie komme ich an Hilfe?

  • Antrag auf Haushaltshilfe bei der Krankenkasse anfordern ( Formular wird zugesendet)
  • Ausgefülltes Formular, zusammen mit dem Attest der Hebamme ( für das Wochenbett im Falle einer Hausgeburt oder ambulanten Geburt) oder des Arztes ( im Krankheitsfall) bei der Krankenkasse einreichen – parallel dazu einen Anbieter suchen
  • Die Krankenkasse entscheidet über den Umfang der Leistung ( Bewilligung)
  • Die Bewilligung wird dem Antragsteller mitgeteilt und in Briefform zugestellt

Nehmen Sie Kontakt auf

Benötigen Sie Hilfe? Dann nehmen Sie Kontakt auf.

Rufen Sie uns unter 0521-5576352 an.
Gerne können Sie dazu auch das untenstehende E-Mail Formular verwenden

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